Ein wichtiger Teil meiner Tätigkeit ist es, Beschäftigten, die über längere Zeiträume erkrankt waren, bei der Wiedereingliederung in die Arbeit zu helfen, ohne dass dabei eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Dabei geht es häufig weniger um harte juristische Fakten, als um eine Begleitung bei Gesprächen mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der tatsächlichen Wiederaufnahme der Tätigkeit. Da das Betriebliche Eingliederungsmanagement eine große Rolle für die Rechtmäßigkeit von krankheitsbedingten Kündigungen spielt, ist hierbei besondere Vorsicht geboten und juristischer Sachverstand sehr wünschenswert. Im Ergebnis ist es insbesondere wichtig, eine Beschäftigung zu finden und auszuhandeln, die der Genesung dient, ohne zwingend eine Konfrontation mit dem Arbeitgeber zu suchen. In diesen Situationen ist das weiche Verhandeln einer meiner wichtigsten Kernkompetenzen.