Die Übertragung von Urlaubstagen auf das nächste und übernächste Kalenderjahr, insbesondere im Fall von Krankheit, war in den letzten Jahren, aufgrund umfassender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, in aller Munde. Mittlerweile hat sich die Situation zwar beruhigt, viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewähren dennoch zu wenig Urlaub oder gelten diesen nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen ab. Ich helfe Ihnen gerne dabei zu prüfen, wieviel Urlaub Ihnen zusteht und die Gewährung durchzusetzen.