Durch meine langjährige Tätigkeit für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und deren Personalräte, habe ich vertiefte Kenntnisse zum Eingruppierungsrecht und bin in der Lage, zügig und ohne Mehrkosten für Sie, Ihre Eingruppierung zu überprüfen und ggf. eine höhere Eingruppierung geltend zu machen sowie einzuklagen. Hierbei ist ein enge Zusammenarbeit mit der beauftragten Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt von besonderer Wichtigkeit. Der Nachweis einer höheren Eingruppierung obliegt Beschäftigten und erfordert eine engagierte Zuarbeit Ihrerseits. Wir erarbeiten gemeinsam und mit aller Geduld gerichtsfeste Arbeitsplatzaufzeichnungen und stellen sicher, dass die Ihnen zustehende Eingruppierung auch durchgesetzt werden kann. Um alle benötigten Informationen zusammenzustellen, arbeite ich eng mit den für Sie zuständigen Gremien zusammen.
Im Bereich der Privatwirtschaft können Gehaltszahlungen ausbleiben oder Entlohnungsgrundsätze nicht eingehalten werden. Beschäftigte werden häufig ungleich behandelt oder es finden Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) statt. Auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.